Das Team der Kanzlei
Das Kanzleiteam besteht aus den freundlichen Mitarbeiterinnen des Sekretariats, die Ihre Anfragen gerne entgegennehmen und umgehend zur Bearbeitung weiterleiten. Oder senden Sie uns einfach eine E-Mail an: post@kanzlei-papenhausen.de.
Für die Anwaltskanzlei Papenhausen sind ferner u. a. Herr Rechtsanwalt Maximilian Moenikes (als Vertretung der Kanzlei) tätig.
Zudem absolviert Frau Rechtsreferendarin Helena Luzenke derzeit ihre Anwaltsstation in der Kanzlei.
Letztlich steht Ihnen der Inhaber der Kanzlei, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht sowie für Urheberrecht und Medienrecht Jochen Papenhausen, beratend und prozessführend zur Seite.
Besonderen Dank gebührt Frau Diplom-Juristin und Ass. jur. Claudia Fehlberg, die von 2005 bis 2009 die Anwaltskanzlei Papenhausen hervorragend unterstützt hat.
Rechtsanwalt Maximilian Moenikes
Herr Rechtsanwalt Maximilian Moenikes war in 2010 und 2011 als freier Mitarbeiter für die Kanzlei tätig und unterstützt die Kanzlei seit 2012 in Urlaubszeiten und sonstigen Abwesenheitszeiten des Kanzleiinhabers als bestellter Kanzleivertreter (§53 II BRAO).
In den Vertretungszeiten steht Ihnen dieser kompetente Ansprechpartner mit Rat und Tat gerne zur Seite.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-, Urheber- und Medienrecht
Jochen Papenhausen
Rechtsanwalt Jochen Papenhausen studierte Rechtswissenschaften in Osnabrück und Sevilla/Spanien und absolvierte das nachfolgende Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf.
Nach seiner juristischen Ausbildung war er ab August 2001 für drei Jahre bei der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH, Düsseldorf, in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Wirtschaftsberatung bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistern sowie bei sonstigen Dienstleistungs- und Industrieunternehmen tätig (u. a. Gutachtenerstellung, Due Diligence, Squeeze-Out, Prüfungen nach HGB, KWG, IAS/IFRS, US-GAAP).
Rechtsanwalt Papenhausen wurde 2001 in Düsseldorf zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist als Rechtsanwalt beratend und prozessführend vorwiegend in den Bereichen IT- und Internetrecht, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie Vertragsrecht tätig.
Seit März 2008 ist Rechtsanwalt Papenhausen zudem Fachanwalt für Informationstechnologie-Recht (Fachanwalt für IT-Recht).
Ferner wurde er im Mai 2008 in den Prüfungsausschuss für die Zulassung zur Fachanwaltschaft IT-Recht berufen. Aktuell ist er als 2. Vorsitzender des Ausschusses tätig. Dieser Fachprüfungsausschuss wurde mit den Rechtsanwaltskammern Braunschweig, Bremen, Celle, Oldenburg und Schleswig-Holstein gebildet.
Seit 2011 ist Herr Papenhausen zudem als Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht zugelassen.
2016 und 2022 (2. Auflage) hat Herr Papenhausen als Buchautor an der Veröffentlichung: Danckwerts/Papenhausen/Scholz/Tavanti - Wettbewerbsprozessrecht mitgewirkt (Verlag: C.H. BECK) und u. a. ein Kapitel verfasst zur rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung des Unterlassungsanspruches mit alphabetischer Checkliste zu den Indizien eines Rechtsmissbrauchs (samt Praxistipps).
Seit 2022 ist Rechtsanwalt Papenhausen zudem Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück (Medienrecht):
Dozententätigkeiten seit 2022: Vorlesung Medienrecht für Wirtschaftsinformatiker: als Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Themen der Vorlesung u. a.:
- Medienrecht und Urheberrecht,
- Medienrecht und Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild,
- Recht am gesprochenen Wort (als Online-Lernmodul),
- Medienrecht und KI (künstliche Intelligenz),
- Domainrechte, Markenrechte, Namensrechte,
- Informationspflichten Web-Diensteanbieter,
- Softwarerecht, Softwarevertragsrecht, IT-Projektvertragsrecht.
Zu weiteren Veröffentlichungen und Referententätigkeiten können Sie Näheres unter den Links Publikationen bzw. Vorträge/Seminare erfahren.
Als Fremdsprachen spricht Rechtsanwalt Jochen Papenhausen fließend Englisch und Spanisch.
Er ist in der Bundesrepublik Deutschland (wie in der Regel jeder zugelassene Rechtsanwalt) vertretungsberechtigt für sämtliche Amts-, Land- und Oberlandesgerichte. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer (RAK) Oldenburg und von der Kammer in den Fachprüfungsausschuss IT-Recht berufen worden.
Herr Papenhausen berät und vertritt Verbraucher und Unternehmen bundesweit. Besprechungstermine können daher gerne auch bei Mandanten vor Ort vereinbart werden. Sprechen Sie uns ggf. gerne an.
Autorentätigkeiten und Seminarteilnahmen des Anwalts können unter der Übersicht zur Fortbildung eingesehen werden.
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